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1 Passagier

Ankündigung Covid-19

Reisehinweise 30.04.2022

Wir möchten Sie darüber informieren, dass es gemäß dem Staatsanzeiger 2137/Β/30-04-2022 für die Beförderung von Passagieren nicht mehr erforderlich ist, Dokumente vorzulegen und nachzuweisen, die die Impfung gegen das Coronavirus COVID-19, die Genesung nachweisen Krankheit oder ein negatives Labortestergebnis nach einem Coronavirus-COVID-19-Test.

Die Verwendung einer Schutzmaske ist in allen geschlossenen öffentlichen Passagierbereichen obligatorisch. Wenn ein Passagier keine Maske trägt, darf er nicht an Bord des Schiffes gehen. Von der Maskenpflicht sind folgende Personen ausgenommen: Personen, bei denen die Verwendung einer Maske aus nachgewiesenen medizinischen Gründen nicht indiziert ist, z. B. wegen Atembeschwerden; und Kinder unter vier Jahren (4).

Reisehinweise 25.03.2022

Wir informieren Sie darüber, dass Sie gemäß dem Staatsanzeiger 1454/Β/25-03-2022 mit der Fähre reisen, unabhängig vom Ziel (von Häfen auf dem griechischen Festland zu den Inseln und anderen Festlandhäfen, zwischen den Inseln sowie von den Inseln). zu den Häfen auf dem Festland), ist erlaubt, wenn Passagiere:

  • mindestens vierzehn (14) Tage vor der COVID-19-Coronavirus-Impfung absolviert haben und einen Impfpass vorlegen. Erwachsene, die geimpft wurden und mindestens sieben (7) Monate nach der zweiten Dosis oder, im Fall von Einzeldosis-Impfstoffen, drei (3) Monate nach der Einzeldosis vergangen sind, gelten als vollständig geimpft, wenn sie die Auffrischungsimpfung erhalten haben Dosis bzw entweder in einem Labortest auf das COVID-19-Coronavirus mit der PCR-Methode, der durch Entnahme eines oral-pharyngealen oder
  • nasopharyngealen Abstrichs innerhalb der letzten zweiundsiebzig (72) Stunden vor der geplanten Reisezeit durchgeführt wurde, oder in einem schnellen Anti-COV-Test negativ diagnostiziert wurden Prüfung. (Schnelltest) innerhalb der letzten achtundvierzig (48) Stunden vor der geplanten Reisezeit. Die negative Diagnose des Labortests mittels PCR und Antigen-Schnelltest wird durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachgewiesen, oder
  • eine Krankheitsbescheinigung vorzeigen, die vierzehn (14) Tage nach dem ersten positiven Test ausgestellt wurde und deren Gültigkeit bis zu neunzig (90) Tage danach andauert, oder
  • einen Impfpass der Europäischen Union (digitaler COVID-Nachweis) sowie Drittstaaten nachweisen.
  • Minderjährige Passagiere im Alter von vier (4) bis siebzehn (17) Jahren können befördert werden, indem sie einen Selbsttest durchführen, der bis zu vierundzwanzig (24) Stunden vor der planmäßigen Reisezeit stattfindet. Die Selbsttest-Erklärung wird über die Website gov.gr herausgegeben.

    Diagnostische Tests durch PCR und Schnellnachweis des Coronavirus-Antigens COVID-19 (Schnelltest) für ungeimpfte Passagiere werden in privaten diagnostischen Labors oder in privaten Kliniken oder Apotheken auf eigene Kosten durchgeführt und mit obligatorischem Nachweis des negativen Ergebnisses elektronisch oder nachgewiesen gedrucktes Format.

Auf Inseln, auf denen es keine privaten diagnostischen Labors oder privaten Kliniken oder Apotheken gibt, werden die diagnostischen Tests von städtischen Kliniken durchgeführt und auf die oben genannte Weise nachgewiesen.

Alle Passagiere müssen dem Chief Purser an Bord die oben genannten erforderlichen Dokumente während des Einschiffungsverfahrens und vor der Abfahrt des Schiffes in elektronischer oder gedruckter Form vorlegen.
Die Verwendung einer Schutzmaske beim Ein- und Aussteigen sowie während der Fahrt ist obligatorisch. Den Passagieren wird empfohlen, rechtzeitig am Abfahrtshafen einzutreffen, um den Check-in-Vorgang vor dem Einsteigen zu erleichtern.


Die E-Mail-Adresse, die Sie verwenden können, um alle Ihre Anfragen zu senden, lautet: [email protected]
Telefonischer Support (nur in dringenden Fällen, bitte senden Sie uns eine E-Mail, wenn Sie Ihre Reservierung ändern möchten):
Montag - Freitag 10:00 - 15:00